Mittwoch, 19. März 2003
Zumindest Zweifel gesät
Von Astrid Hölscher
Die NPD bleibt unter Verdacht. Den Rechtsextremen wurde in
Karlsruhe kein Freispruch, und sei er dritt- oder viertklassig, beschert.
Allerdings haben auch die mutmaßlichen Feinde des demokratischen Rechtsstaats
einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren, genießen überaus anstößige
Organisationen den Schutz des Parteienprivilegs bis zum Beweis ihrer
Verbotswürdigkeit.
Dieser Nachweis wird für die NPD wohl nicht mehr geführt. Und die Schuld für
ihr Scheitern müssen die Antragsteller Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat
nirgendwo anders suchen als bei sich selbst. In ihrer Selbstgewissheit, dass
sich keiner dem machtvoll geballten Streben dreier Verfassungsorgane
entgegenstellen werde, haben sie in einer Weise geschlampt und getrickst, die
ihr Anliegen schwer beschädigte und vom allein zuständigen Gericht fast als
Missachtung verstanden werden konnte.
Dabei haben die Verfassungsrichter durchaus nicht mit gleicher Münze
zurückgezahlt. Sie haben der politischen Mehrheit im Land die Peinlichkeit
erspart, nochmals minuziös die Reihe der Spitzel-Affären, der unwilligen
Aufklärungen über V-Leute im braunen Gewand aufzulösen. Und nur am Rande die
Frage durchschimmern lassen, ob sich auf dem juristischen Prüfstand noch die
originäre NPD befand - angesichts der Tatsache, dass jeder siebte Führungskader
über staatliche Nebeneinkünfte verfügte und die Spitzeldichte an der Basis eher
höher war und ist. Dass indes das hehre Ziel nicht alle nachrichtlichen Mittel
rechtfertigt, haben die Richter deutlich gemacht, die drei vom
Minderheitenvotum etwas mehr als die anderen vier.
Der juristische Weg ist gescheitert, der NPD das Handwerk zu legen, sie ein für
allemal von staatlichen Finanztöpfen fern zu halten, sie als das zu
brandmarken, was sie ist: eine Gefahr für Toleranz und Menschenwürde. Der
Versuch war aller Ehren wert und trotz manch untauglicher Mittel nicht völlig
vergebens. Die Diskussion über ein Parteiverbot hat die rechtsextreme Szene
zumindest behindert, hat Zweifel gesät in einem für populistische Parolen
anfälligen Umfeld.
Nun gilt es, weiter und verstärkt politisch zu überzeugen und nebenbei dem
Bundesrechnungshof klar zu machen, dass Präventivprogramme gegen Hass und
Gewalt sich nicht einfach in Euro und Cent messen lassen. Ob man es
"Aufstand der Anständigen" nennt oder schlicht Aufklärung, dieses
notwendige Bemühen wurde nicht eingestellt in Karlsruhe.
Mittwoch, 19. März 2003
NPD bleibt zugelassene Partei
Karlsruhe stellt Verbotsverfahren wegen
V-Männern ein
Das Verbotsverfahren gegen die
rechtsextreme NPD ist aus prozessrechtlichen Gründen gescheitert.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wollen nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts keinen neuen Anlauf nehmen, die NPD zu verbieten,
obwohl sie sie unverändert für verfassungswidrig halten.
Von Ursula Knapp und Pitt von Bebenburg
KARLSRUHE / BERLIN, 18. März. Das Verfahren zum NPD-Verbot
ist am Dienstag in Karlsruhe gescheitert, da sich eine Sperrminorität von drei
der sieben Richter gegen eine Fortsetzung aussprach. Statt der nötigen sechs
hatten nur vier Richter dafür gestimmt, das Verfahren fortzuführen.
Die Bundesregierung wandte sich scharf gegen die Argumente der drei
Verfassungsrichter. Deren Meinung sei in einigen Punkten "unrichtig"
und "abwegig", sagte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in Berlin.
Sie stellten "unerfüllbare Forderungen" für ein Verbotsverfahren, da
nach ihrer Auffassung während eines solchen Verfahrens kein Ausspähen durch
V-Leute des Verfassungsschutzes stattfinden dürfe. Daher schloss Schily einen
neuen Antrag auf ein NPD-Verbot aus. Ähnlich äußerte sich der bayerische
Innenminister Günther Beckstein (CSU), der 2000 den Anstoß zu den
Verbotsanträgen gegeben hatte.
Die Sperrminorität der drei Richter hatte den Umstand als Verfahrenshindernis
beurteilt, dass 15 Prozent der NPD-Vorstandsmitglieder Informanten der
Verfassungsschutzämter waren. Noch ein Jahr nach Einreichen der Verbotsanträge
habe der V-Mann Udo Holtmann im NPD-Bundesvorstand gesessen. Gleichzeitig habe
der bayerische Verfassungsschutz versucht, ein weiteres Vorstandsmitglied als
Mitarbeiter zu gewinnen. Solch eine Beobachtung durch V-Leute "unmittelbar
vor und während eines Parteiverbotsverfahrens" sei in der Regel
unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren, urteilten
die drei Richter. Allein die Gefahr, dass die Prozess-Strategie der NPD an den
Staat habe verraten werden können, stelle ein unüberwindliches
Verfahrenshindernis dar. Zudem seien Äußerungen von V-Leuten zum Beleg der
Verfassungswidrigkeit der NPD verwendet worden, ohne dass das in den Anträgen
kenntlich gemacht worden sei.
Die Mehrheit von vier Richtern hielt ein Fortsetzen des Verfahrens für
"geboten". Ein anhängiges Verbotsverfahren schließe das weitere
Beobachten durch den Verfassungsschutz nicht aus. Man müsse die Gefahr
berücksichtigen, die von der NPD ausgehe (Az.: 2 BvB 1/01).
Mittwoch, 19. März 2003
Schily sieht Mittel des Parteiverbots in Frage
gestellt
Kritik am Einstellen des
NPD-Verbotsverfahrens auch von Bayerns Innenminister Beckstein / Mahler
verlässt NPD
Politiker aller demokratischen
Parteien haben dazu aufgerufen, die rechtsextreme NPD nach dem Scheitern des
Verbotsverfahrens politisch zu bekämpfen. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD)
und sein bayerischer Amtskollege Günther Beckstein (CSU) halten nach den
strengen Maßgaben des Verfassungsgerichts künftig Parteiverbote kaum noch für
möglich.
Von Pitt von Bebenburg (Berlin) und Ursula Knapp
(Karlsruhe)
Am Ende stehen SPD-Politiker Schily und sein CSU-Kollege
Beckstein wieder Schulter an Schulter. Gemeinsam hatten sie das
Verbotsverfahren gegen die NPD angestrengt. Doch seit die Sache vor gut einem
Jahr ins Wanken geriet, waren die beiden Innenminister damit beschäftigt, sich
gegenseitig die Schuld an der V-Mann-Panne zuzuschieben. Die Geheimdienste von
Bund und Ländern hatten die NPD auch während des Verfahrens observiert und sich
in den Verbotsanträgen auf Zitate von V-Leuten gestützt, ohne dies kenntlich zu
machen. Am gestrigen Dienstag wurde das Verfahren deswegen eingestellt.
Während aus der Unionsfraktion erneut das "dilettantische Vorgehen"
Schilys gerügt wurde, befand dieser, es dürfe sich nicht jeder "hinter
meinem breiten Rücken verstecken". Dabei kann er sich auf Aussagen der
drei entscheidenden Verfassungsrichter berufen. Sie erwähnen, dass der
bayerische Verfassungsschutz noch während des anhängigen Verbotsverfahrens
einen erfolglosen Anwerbeversuch bei NPD-Bundesvorstandsmitglied Jürgen Distler
startete.
Mit Beckstein fand Schily am Dienstag wieder eine gemeinsame Linie. Beide
geißelten teils in denselben Worten die Kriterien, die das Minderheitenvotum
für Parteiverbote aufstellt. Das Parteiverbot, so sagten sie, sei "das
schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie". Der SPD- wie der CSU-Mann
fürchten, dass dieses Schwert durch die Karlsruher Entscheidung stumpf geworden
ist. Schily fügte scharf hinzu, man müsse sich angesichts der Maßgaben der
Verfassungsrichter fragen, "ob es gelungen wäre, die NSDAP zu
verbieten".
Das Aus für das NPD-Verbotsverfahren war schon vor Wochen durchgesickert.
Dennoch bot die Entscheidung Überraschungen. Die drei Verfassungsrichter, die
angesichts der Bespitzelung der NPD bis in die Parteispitze hinein ein faires
Verfahren für unmöglich halten, stehen sich nämlich in ihren politischen
Grundüberzeugungen mindestens so fern wie Schily und Beckstein.
Die Rechtsprofessoren Winfried Hassemer und seine Kollegin Lerke Osterloh
lehren an der Uni Frankfurt und wurden auf Vorschlag der SPD in den Senat
gewählt; der frühere Bundesrichter Siegfried Broß stammt aus der bayerischen
Justiz und war Kandidat der Union.
Gewichtigstes Argument der Drei ist, dass V-Männer im Bundesvorstand der NPD
die Verteidigungsstrategie an den Staat verraten konnten. Penibel listen sie
auf, dass Udo Holtmann noch ein Jahr nach Eingang der Verbotsanträge im
Bundesvorstand der NPD saß. Ob er seinem Auftraggeber, dem
Bundesverfassungsschutz, tatsächlich über die Prozess-Strategie berichtete,
lassen die drei Mitglieder des Zweiten Senats auf sich beruhen. Die Gefahr des
Verrats genügt ihnen.
In ihren Grundüberzeugungen unterschiedliche Richter fanden sich auch bei den
vier anderen Senatsmitgliedern zusammen. Sie waren sich einig, dass trotz
Observierung der NPD-Vorstände durch den Verfassungsschutz die Fortsetzung des
Verfahrens "geboten" sei. Erst nach einer Beweisaufnahme wäre zu
entscheiden gewesen, welche Aussagen möglicherweise nicht verwertet werden
dürften.
Für eine wirkliche Überraschung sorgte nach der Urteilsverkündung
NPD-Prozessvertreter Horst Mahler, der seinen Austritt aus der Partei bekannt
gab. Die NPD sei dem Parlamentarismus verhaftet und werde wie dieser selbst
untergehen, meinte der Rechtsextremist.
Mittwoch, 19. März 2003
BERLIN taz Die Betroffenen hätten schon gerne gewusst, wie verfassungsfeindlich sie sind: Die NPD bedauerte gestern jedenfalls die Einstellung ihres Verbotsverfahrens. "Eine Entscheidung in der Sache wäre für unsere Partei wichtig gewesen", sagte der NPD-Vorsitzende Udo Voigt. Seine Partei leide unter den ständigen Angriffen. Der NPD-Prozessbevollmächtigte Horst Mahler trat gar aus der Partei aus - sie sei ihm nun zu langweilig, also: zu sehr "am Parlamentarismus ausgerichtet", wie er sagte.
Wer nun schuld daran war, dass die NPD derartig verunsichert bleibt, darüber waren sich die Antragsteller gestern nicht einig. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) bekannte, da er für den Verbotsantrag der Bundesregierung zuständig sei, "habe ich das Scheitern des Verfahrens selbstverständlich mitzuverantworten". Allerdings "sollen sich hinter meinem breiten Rücken nicht alle anderen verstecken". Das "Urheberrecht" an der Verbotsidee stehe ja dem bayerischen Innenminister Günther Beckstein (CSU) zu. Beckstein hatte vor zwei Jahren die Bundesregierung vom Sinn eines Verbotsverfahrens überzeugt.
Schily kritisierte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts scharf: "unrichtig" seien die Gründe, "abwegig" die Forderungen. Dass sich Bundestag, -rat und -regierung der Informationen von V-Leuten bedient hätten, habe nicht dazu gedient, "Einfluss auf die NPD zu nehmen". Die Verbotsanträge hätten nahezu ausschließlich Quellen verwendet, die öffentlich zugänglich waren.
Im Übrigen sei bekannt gewesen, dass der Verfassungsschutz mit V-Leuten arbeite, argumentierte Schily. "Im Rahmen der richterlichen Fragepflicht hätte sich das Gericht erkundigen müssen", wie weit die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Spitzeln reicht. Dann hätten die Antragsteller sich erklären können. Wenn die drei Richter, deren Meinung zur Niederschlagung des Verfahrens führte, "fälschlicherweise" von "eingeschleusten Personen" sprächen, so hätten sie sich "offensichtlich von Medien beeinflussen lassen".
Im Ergebnis stelle das Gericht den Staat vor eine "völlig unerträgliche Alternative": Der Staat müsste "entweder auf die Beobachtung oder auf das Verbotsverfahren verzichten", erklärte Schily. Diese "unerfüllbare Forderung" habe für jeden möglichen neuen Anlauf zu einem Verbotsverfahren eine "Sperrwirkung". Das heißt: Einen neuen Verbotsantrag wird es mit der Bundesrgierung nicht geben.
Der Grünen-Rechtsexperte Christian Ströbele, der ein Verbotsverfahren stets abgelehnt hatte, kritisierte Schilys Angriff auf das Gericht. "Es war eine mutige Entscheidung", sagte Ströbele zur taz. "Immerhin haben sich die Richter dazu durchgerungen, auch einer rassistischen und antisemitischen Partei ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren." Logische Konsequenz sei nun, "den Einsatz von V-Leuten zu überprüfen" und gegebenenfalls "erheblich einzuschränken" - "es kann nicht sein, dass 17 Behörden V-Leute aussenden".
Der Grüne sieht sich bestätigt: Die Geheimdienste müssten dazu gezwungen werden, besser zu kooperieren und Informationen "im Apparat nach oben durchzuleiten". Dann könnte "auch die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste effektiver werden". Ob überhaupt 16 Landesverfassungsschutzämter so viele Aufgaben haben müssten, sei fraglich. Ströbele bestritt, dass das Gericht den Staat vor eine Alternative "beobachten" oder "Verbot versuchen" stelle: "Das stimmt so nicht", erklärte er der taz. Dass V-Leute vor Verfahrensbeginn abgestellt würden, sei eine "vollkommen logische Forderung".
Auch die FDP meldete sich gestern mit dem Hinweis zu Wort, sie habe es ja gleich gewusst und sei immer gegen ein Verfahren gewesen. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte, "Herr Beckstein und Herr Schily haben schwere Schuld auf sich geladen". Die CDU fand dagegen, man solle es noch einmal versuchen: Der innenpolitische Sprecher der CDU, Sven Petke, sprach sich dafür aus, einen "gut vorbereiteten Verbotsantrag" erneut in Karlsruhe einzureichen.
Mittwoch, 19. März 2003
Die Dreier-Sperrminorität der Verfassungsrichter im NPD-Verbotsprozess, die gestern angesichts des Spitzelgewimmels bei der NPD ein faires Verfahren für unmöglich erklärte, hat die einzig mögliche Konsequenz gezogen. Denn in Frage stand nicht eine Güterabwägung - hie Rechtsstaatlichkeit, hie Schutz der V-Leute. In Frage stand das Prinzip, bei Prozessen dieser Art "ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, Transparenz, Verlässlichkeit und Berechenbarkeit" zu beachten. Gegen diese vier von der Minderheitsmeinung des Gerichts formulierten Grundsätze hat das Verbotsverfahren verstoßen, und zwar von Anfang an. Wenn je ein Rücktritt einen Sinn gehabt hat, dann müsste Otto Schily jetzt sein Mützchen nehmen.
Ironischerweise war es gerade der Innenminister, der zeit seiner anwaltschaftlichen Existenz für die Beachtung rechtsstaatlicher Normen im Strafprozess kämpfte, oft mit dem Rücken zur Wand. Er, der selbst illegalen Abhörpraktiken ausgesetzt war, der das Wirken des Verfassungsschutzes am eigenen Leib erfuhr, hat als Minister alle einschlägigen Erfahrungen beiseite geschoben, hat die Amtsloyalität über die Loyalität zu rechtsstaatlichen Verfahren gestellt.
Fatalerweise folgt aus der Einstellung des Verfahrens, dass die Sensibilisierung für rechtsextreme Propaganda einschließlich der "Propaganda der Tat" in Deutschland weiter nachlassen, dass die NPD ihre Funktion als Schutzschild und Auffangbecken für terroristische Gewalttäter jetzt auch noch mit dem frisch erworbenen Nimbus der Legalität ausüben kann. Denn es war gerade diese Symbiose, die den einzig vernünftigen Verbotsgrund darstellte. Das Gericht hat einen erneuten Verbotsantrag ausdrücklich erlaubt, aber jetzt ist der GAU eingetreten und eine Neuauflage würde sich eher zugunsten der NPD auswirken.
Wenn dieses Verfahren eines erwiesen hat, dann, wie gering der Nutzen, wie groß hingegen der Schaden ist, den die Schlapphüte des Verfassungsschutzes des Bundes wie der Länder bewirken. Hier liegt ein weites Feld für Sparvorschläge.
Mittwoch, 19. März 2003
Sie haben es schon immer gewusst. "Wir haben als einzige Partei das Verfahren aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt", kommentiert der Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Burkhardt Müller-Sönksen, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das NPD-Verbotsverfahren einzustellen. Müller-Sönksen kritisierte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und den bayrischen Innenminister Günther Beckstein (CSU), die damit gescheitert seien, ein "Verfahren von derartiger Tragweite" im "Hauruck-Verfahren durchzupeitschen". Der Liberale sieht nun die NPD "gestärkt aus dem Verfahren" hervorgehen.
Der Fraktionschef der schleswig-holsteinischen Grünen, Karl-Martin Hentschel, rief deshalb auf, "zivilgesellschaftliche Kräfte zu stärken, die sich den neo-nazistischen Umtrieben in den Weg stellen. Die Entscheidung sei "kein Freifahrtschein für rechtsextreme Gruppierungen".
Sehr ähnlich äußerte sich Hamburgs Innensenator Ronald Schill. Er kündigte an, weiterhin die Hamburger NPD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) "bedauerte" die Verfahrenseinstellung und betonte, der Richterspruch ändere nichts an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD. Eine Neuauflage des Verfahrens lehnte Simonis ab. " MAC
Mittwoch, 19. März 2003
Nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens will die NPD auch dieses Jahr am 1. Mai in der Hauptstadt demonstrieren. Aufmarschort soll diesmal allerdings nicht der Ostteil sein, sondern Charlottenburg. Seit Wochen kursieren in der Szene Aufrufe, sich am 1. Mai am Hammarskjöldplatz vor den Messehallen zu treffen.
Beobachter der Szene fürchten, dass die rechtsextremistische Partei den Aufmarsch zu einer Siegesfeier nutzen könnte. Schließlich gebe das Ende des Verbotsverfahrens, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Gerhard Vogler, den Rechtsextremisten neuen Auftrieb.
In Charlottenburg haben die NPD-Pläne inzwischen für erheblichen Unmut gesorgt. "Die Polizei und die Innenverwaltung haben den Bezirk bislang darüber nicht informiert," sagte Bezirksbürgermeisterin Monika Thiemen der taz. "Wir begrüßen den NPD-Aufmarsch überhaupt nicht", so Thiemen. Der SPD-Bezirksvorsitzende von Charlottenburg-Wilmersdorf und parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Christian Gaebler, hofft nun, "dass die Zivilgesellschaft vor Ort Gesicht zeigen wird". Der SPD-Bezirksverband werde sich an entsprechenden Aktionen im jedem Fall beteiligen, sagte Gaebler.
Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat sich bislang noch nicht zu einem möglichen Verbot geäußert. Nach Informationen der taz wird aber hinter den Kulissen bereits über mögliche Ausweichorte verhandelt.
Ein erneuter Aufmarsch in Lichtenberg stößt im Bezirk allerdings auf Widerstand. "Wir haben vorsorglich eine Kundgebung und eine Demonstration auf der Route der Neonazis angemeldet", sagt der stellvertretende Bezirksbürgermeister Andreas Prüfer (PDS) von Lichtenberg.
Mittwoch, 19. März 2003
von HEIKE
KLEFFNER
Was Berlin am 1. Mai von Seiten der NPD und der militanten Freien Kameradschaften erwartet, lässt sich derzeit anhand der aktuellen Versuche der Neonazis, sich an Aktivitäten der Friedensbewegung zu beteiligen, leicht vorhersagen. So ruft etwa der "Nationale Widerstand Berlin Brandenburg" mit eindeutig antisemitischen Parolen auf seinen Internetseiten "die Kameraden" dazu auf, sich am Tag X "auf die Straße zu begeben".
Je nach Kriegsverlauf im Irak befürchten unabhängige Antifaschisten in Berlin, dass die NPD am 1. Mai massiv und unverhohlen "mit antisemitischen und antiamerikanischen Parolen" auf die Straße gehen wird. Indiz dafür ist auch die für dann geplante Kundgebung in der City West. In den Vorjahren hatten die Rechten stets am Rande Berlins, in Hohenschönhausen, ihr Aufmarschgebiet.
Dabei geht das antifaschistische Bündnis "Gemeinsam gegen Rechts", das derzeit Gegenaktivitäten zum neonazistischen Aufmarsch plant, davon aus, dass am 1. Mai "mehr als tausend Neonazis versuchen werden, durch Berlin zu marschieren".
Orientiert man sich an den Teilnehmerzahlen der rechten Aufmärsche zum 1. Mai in den vergangenen Jahren, dürfte diese Einschätzung wohl zutreffen. Zumal die NPD in diesem Jahr offenbar spektrumsübergreifend mobilisieren will: Als Hauptredner für den Aufmarsch am Messegelände in Charlottenburg ist neben dem Parteivorsitzenden Udo Voigt auch der Hamburger Rechtsanwalt und langjährige Neonazi-Aktivist Jürgen Rieger angekündigt. In der Szene gilt Rieger, der unter anderem die verbotene militante Nationalistische Front vertrat und mit der völkischen "Artgemeinschaft" eine eigene neonazistische Eliteförderung betreibt, als Vertreter des offen nationalsozialistischen Flügels.
Auch in Berlin ist die Entwicklung der neonazistischen Szene "schon seit Jahren vor allem durch eine deutliche Zusammenarbeit zwischen dem Spektrum der so genannten Freien Kameradschaften und der NPD bzw. deren Jugendorganisation JN geprägt", sagt Ulli Jentsch vom Antifaschistischen Pressearchiv. Der Wandel der NPD zur "Bewegungspartei" sei überhaupt nur durch eine Eintrittswelle junger rechtsextremer Aktivisten aus dem Spektrum der derzeit neun in Berliner Bezirken aktiven Kameradschaften zustande gekommen, so Jentsch.
Volker Ratzmann, Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus, fordert nun von Innensenator Ehrhart Körting, die Route der NPD im Vorfeld offen zu legen. "Es muss die Möglichkeit geben, gegen demonstrierende Neonazis zu protestieren - und zwar am Ort des Geschehens", so Ratzmann.
Mittwoch, 19. März 2003
aus Karlsruhe CHRISTIAN
RATH
Beim Parteiverbot gelten besondere Regeln. Sechs von acht Verfassungsrichtern müssen einem Verbot und jeder "nachteiligen" Verfahrensentscheidung zustimmen. Diese gesetzlichen Regeln sollen sicherstellen, dass eine Partei nur in ziemlich eindeutigen Fällen verboten wird.
Geholfen haben die Regeln jetzt auch der NPD. Nur vier Richter waren nach der V-Leute-Affäre für eine Fortführung des von Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag gemeinsam angestrengten Verfahrens. Das waren zwei Richterstimmen zu wenig. "Die Verfahren werden eingestellt", lautete deshalb der Beschluss des Zweiten Senats.
"Zur Verfassungswidrigkeit der NPD haben wir aber kein Wort gesagt", betonte Vizepräsident Winfried Hassemer sogleich: Es handele sich um keine Entscheidung zur Sache, sondern nur zum Verfahren. Dennoch ist der Verbotsprozess damit gescheitert und, wenn keine neuen Anträge gestellt werden, zu Ende.
Drei Richter, darunter Hassemer, sahen ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis". Sie machten dies an zwei Punkten fest. Zum einen seien auch nach Verfahrensbeginn immer noch V-Leute auf der Führungsebene der NPD platziert gewesen. Noch drei Monate nach Stellung der Verbotsanträge wurde ein Mitglied im Bundesvorstand, Jürgen Distler, gefragt, ob er nicht V-Mann werden wolle. Die Anwerbung scheiterte zwar, doch der Vorfall zeigt das fehlende Problembewusstsein der Antragsteller. Der letzte Spitzel im Bundesvorstand, Udo Holtmann, war erst im Januar 2002 - ein Jahr nach Verfahrensbeginn - abgeschaltet worden.
Was die V-Leute im Vorstand konkret gemacht haben, hielten die drei Richter für zweitrangig. Im Erörterungstermin Anfang Oktober fand sich kein Beleg, dass sie als agents provocateurs die Partei zu steuern versuchten. Die Bundesregierung wies auch nachdrücklich den Vorwurf zurück, die V-Leute sollten die Prozessstrategie der NPD ausforschen. Für entscheidend hielt die Drei-Richter-Gruppe nun etwas anderes: Die NPD sei durch die V-Leute auf ihrer Führungsebene während des Verbotsverfahrens "im Kern geschwächt" worden, schließlich seien solche Spitzel "doppelten Loyalitätsansprüchen" ausgesetzt: einerseits als führendes Parteimitglied, andererseits als entgeltlich tätiger Informationsbeschaffer für den Staat.
Auch das zweite Verfahrenshindernis, das die drei Richter sahen, hat mit V-Leuten zu tun. Jetzt geht es aber um die Antragsschriften, in denen Aussagen des Antisemiten und langjährigen V-Mannes Wolfgang Frenz großer Raum eingeräumt wurde. Auch vier weitere bisher noch nicht namentlich bekannte NPD-Kader seien als Beleg für die Verfassungswidrigkeit der Partei zitiert worden, ohne sie als (zeitweise) V-Leute zu kennzeichnen. So könne das Verfassungsgericht kein rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten, sagen die drei Richter.
Die anderen vier Richter bewerteten den Sachverhalt ganz anders: "Eine Fortführung des Verfahrens war geboten", erklärte Udo di Fabio für die Mehrheit. Das Verfassungsgericht hätte sich nicht seiner Verantwortung entziehen dürfen, sondern alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um Hindernisse für eine Entscheidung auszuräumen. Selbst bei einer Ausforschung der NPD-Prozesstrategie durch die V-Leute hätten die vier Richter unter Umständen den Prozess fortgeführt, wenn es zur "Abwehr einer konkret nachweisbaren Gefahr" für die Demokratie erforderlich gewesen wäre. Beide Richterblöcke hatten gestern je fast eine Stunde Zeit, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Hassemer hatte in seiner Einführung eingeräumt, um die Entscheidung sei im Gericht "gekämpft" worden. Dass immerhin drei Richter von einem unheilbaren Verfahrenshindernis ausgehen, war auch im letzten Oktober noch nicht klar. Sonst hätte sich das Gericht auch den Erörterungstermin sparen können oder ihn zumindest anders gestalten müssen. Die Spaltung im Gericht verläuft übrigens quer zu den ideolgischen Zuordnungen der Richter. Expräsidentin Jutta Limbach war als achte Richterin vor einem Jahr aus dem Senat und damit auch aus dem Verfahren ausgeschieden.
Da noch keine Sachentscheidung gefallen ist, sind theoretisch jederzeit neue Verbotsanträge möglich. Um ein neues Verfahrenshindernis zu vermeiden, müssten jedoch bei Antragsstellung alle V-Leute in der NPD-Führungsebene sofort abgeschaltet werden, erklärte Hassemer gestern. Sein Widerpart Di Fabio hielt dies nicht für notwendig. Es könne auch Gründe geben, eine Partei während des Verbotsverfahrens weiter zu bespitzeln, zum Beispiel um gefährdete Minderheiten zu schützen. Doch die Ansicht der Mehrheit ist hier eher nebensächlich - solange es nur vier und nicht sechs Richter sind. Damit endete gestern das erste Parteienverbotsverfahren in der Bundesrepublik, seit 1956 die KPD per Gerichtsentscheid aufgelöst wurde.
Mittwoch, 19. März 2003
Wäre
tatsächlich das Verbot der NPD - wie der Öffentlichkeit zwei Jahre lang
versichert - die entscheidende Voraussetzung im Kampf gegen den
Rechtsextremismus in Deutschland, dann wäre dieser Kampf seit gestern verloren.
Hinge tatsächlich das Verschwinden von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus in den Köpfen ab vom Verschwinden der NPD in der staatlich
verfügten Versenkung, dann hätten Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und
Antisemitismus gestern vom Bundesverfassungsgericht eine Garantie auf ewigen
Bestand erhalten. Sollte das wirklich die katastrophale Botschaft sein, die die
Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch den Zweiten Senat überwölbt?
Der einzige Vorzug des
NPD-Verbotsverfahrens war von Anfang an, dass weite Teile der Öffentlichkeit
die hochgespannten Erwartungen, die die Antragsteller daran knüpften, nicht
teilten. Nur deshalb erscheint die Einstellung des Verfahrens nicht als
Desaster der wehrhaften Demokratie, sondern allein als selbst verschuldete, peinliche
Niederlage der Antragsteller - also der Bundesregierung, des Bundestags und des
Bundesrats. Selbst verschuldet ist sie, weil die Antragsteller den Prozess vom
ersten Augenblick an mit einer prekären Mischung von Hybris, Hysterie und
Dilettantismus betrieben. Das anfängliche Verschweigen der in die NPD
eingeschleusten V-Leute, die Unfähigkeit oder Unwilligkeit, zumindest später
den Einfluss der V-Leute vollständig aufzuklären und auszuschließen, hat nicht
nur das Bundesverfassungsgericht in beispielloser Weise brüskiert, auch das
Verfahren wurde dadurch in irreparabler Weise beschädigt. Peinlich ist die
Niederlage der Antragsteller, weil einerseits das Parteiverbotsverfahren als
schärfste Waffe der Demokratie auch den schärfsten rechtsstaatlichen Anforderungen
unterliegt, andererseits die Antragsteller diese Anforderungen geradezu
systematisch missachtet haben: Rechtssicherheit, Transparenz, Berechenbarkeit
und Verlässlichkeit. An die Tri- umphgesänge aus der Kloake des NPD-Milieus,
die in den nächsten Tagen durch das Land ziehen werden, sollten sich die
Verantwortlichen bei künftigen Gelegenheiten erinnern.
Wenn Politiker in Zukunft
von der Bekämpfung des Rechtsextremismus sprechen, dann sollten sie nicht von
Verboten sprechen, dann müssen sie sich und die Zuhörer an eine Zahl erinnern:
10 579. So viele ausländerfeindliche, rassistische oder antisemitische
Straftaten hat das Bundesinnenministerium im vergangenen Jahr registriert. Das
ist nur der kleinste Teil rechtsextremer Delinquenz - die Dunkelzahl liegt
gewaltig darüber -, doch er sollte zur Einsicht genügen, dass die
Wehrhaftigkeit einer Demokratie sich nicht im Gerichtssaal erweist und
keineswegs zuerst eine Staatsaufgabe ist.
Fremdenfeindlichkeit
lässt sich nicht gesetzlich verbieten, sie muss gesellschaftlich geächtet sein.
Rassismus lässt sich nicht einsperren, aber er kann, er muss in jeder Familie,
in jeder Schulklasse, an jedem Arbeitsplatz verpönt sein. Antisemitismus lässt
sich nicht verhaften, im Gegenteil, die Barbarei, die aus ihm spricht, die
Dummheit und die Inhumanität verlangen, öffentlich zur Schau gestellt zu
werden.
Diese Aufgabe lässt sich
nicht delegieren. Sie lässt sich nicht von Bundesorganen - Bundesregierung,
Bundestag, Bundesrat - auf ein anderes Bundesorgan - das Bundesverfassungsgericht
- delegieren. Sie lässt sich nicht von der Gesellschaft an bezahlte Therapeuten
- die Streetworker, Strafgerichte, Gefängniswärter - delegieren. Eine
Gesellschaft, die die Bekämpfung von fremdenfeindlicher, rassistischer und antisemitischer
Gewalt nicht als Aufgabe eines jeden Einzelnen begreift, hat den Kampf ohnehin
verloren.
Mittwoch, 19. März 2003
Jens Blankennagel
POTSDAM.
Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) hat das Ende des NPD-Verbotsverfahrens
bedauert und will die Partei in Brandenburg weiter beobachten lassen. Die
Entscheidung der Verfassungsrichter sei kein Persil-Schein für die NPD, sagte
er am Dienstag in Potsdam. "Die Partei ist und bleibt rechtsextremistisch
und somit auch ganz klar im Visier des Verfassungsschutzes."
Nach Angaben aus
Sicherheitskreisen nimmt die Zahl der NPD-Mitglieder in Brandenburg weiter ab.
Im Jahr 2000 war der Höchststand mit 225 Parteigängern erreicht, im Folgejahr
waren es 205. "Die Zahl ist weiter gesunken", sagte ein
Verfassungsschützer. Die Partei habe es nicht geschafft, langfristig stabile
Strukturen zu schaffen. "Die NPD tritt nur dort auf, wo einige wenige
Aktivisten alles organisieren", sagte er. Wenn diese Vorkämpfer wegfallen,
ruhe die Arbeit. So sei der einst aktive Kreisverband Spreewald in
"Untätigkeit bis Lethargie" verfallen. Aktiv sei noch die Prignitzer
NPD, weil dort der Landeschef Mario Schulz arbeite.
Die Verbotsandrohung habe
in Brandenburg nicht, wie von einigen vermutet, zur Radikalisierung von
NPD-Mitgliedern oder gar Abdrängung in den militanten Untergrund geführt.
"Wir erwarten auch keinen großen Zulauf nach dem Verbotsende", so der
Experte. Obwohl sich das Scheitern des Verbots seit längerem abgezeichnet
hätte, sei die Mitgliederzahl nicht gestiegen.
Bei Wahlen war die NPD
bisher erfolglos. Bei der Landtagswahl 1999 errang sie 0,74 Prozent der
Stimmen. Mit der Kommunalwahl 1998 waren drei NPD-Kandidaten in Stadtparlamente
eingezogen: zwei in Fürstenwalde (Oder-Spree), einer in Frankfurt (Oder). Zwei
legten ihr Mandat nieder, nur einer in Fürstenwalde blieb. "Aber der fällt
eher durch fast völlige Untätigkeit auf", sagte ein Stadtsprecher.
Mittwoch, 19. März 2003
NPD-Verbotsverfahren geplatzt - Brandenburger Politiker
bedauern Karlsruher Entscheidung - Schönbohm: Kein Persilschein für NPD
Potsdam
(ddp-lbg). Die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens durch das
Bundesverfassungsgericht ist in Brandenburg mit Bedauern aufgenommen worden.
Gleichzeitig wurde Kritik laut am Vorgehen von Bundesinnenminister Otto Schily
(SPD), den Innenministern der Länder sowie am Verfassungsschutz. Politiker
versicherten, dass der Kampf gegen den Rechtsextremismus weiter gehen werde.
Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD)
sagte am Dienstag, er könne die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht
bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen, sie sei trotzdem sehr bedauerlich. Die
Partei wäre bei einem Verbot von allen staatlichen Geldern abgeschnitten
gewesen. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und der
NPD bleibe auf der Tagesordnung.
Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) bedauerte
die Entscheidung ebenfalls. Sie dürfe nicht zu einem Nachlassen bei der
Bekämpfung des Rechtsextremismus führen, mahnte er und fügte hinzu: «Die
Bekämpfung jeder Form von politischem Extremismus bleibt eine zentrale Aufgabe
des freiheitlich-demokratischen Rechtstaates.» Dies gelte auch mit Blick auf
die NPD, betonte der Minister. Die Entscheidung der Verfassungsrichter sei
«kein Persilschein für die NPD». Die Partei sei rechtsextremistisch und bleibe
im Visier des Verfassungsschutzes.
Schönbohm führte das Scheitern des Verbotsantrags
unter anderem auf «handwerkliche Mängel» bereits in der Startphase des
Verfahrens zurück. Gerade im Vorfeld hätte bei den zentralen Koordinatoren im
Bund mit mehr Sorgfaltspflicht geprüft werden müssen, ob der Verbotsantrag vor
dem Bundesverfassungsgericht bestehen könne. Schönbohm kritisierte Schily, der
in das Verfahren «mit großer medialer Bugwelle» gestartet sei. Daher müsse auch
Schily Antworten auf die Frage geben, wie es zu dieser «Blamage» kommen konnte.
In die Schelte bezog PDS-Landesvorsitzender
Ralf Christoffers auch Schönbohm und die Innenminister der anderen Länder mit
ein. Sie alle hätten das «politische Desaster» zu verantworten. Es hätte nie
und nimmer passieren dürfen, dass das Bundesverfassungsgericht unzureichende
Angaben über die in den Verbotsanträgen genannten, aber zudem für den
Verfassungsschutz tätigen Leute erhalten habe. Der Verfassungsschutz müsse
demokratisiert werden. Christoffers befürchtet jetzt eine Aufwertung der NPD.
Die Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens
bedeutet nach Ansicht des Brandenburger Aktionsbündnisses gegen Gewalt,
Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit einen «schweren Rückschlag für den
politischen und gesellschaftlichen Kampf gegen Rechtsextremismus». Die
politische und zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung mit der NPD müsse nun
intensiviert werden.
Die Potsdamer Initiative zur Stärkung der
Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei kritisierte die
Verfassungsschutzämter dafür, dass sie ein Verbot der NPD der Wahrung ihrer geheimdienstlichen
Arbeit untergeordnet hätten. (Quellen: Platzeck auf Anfrage; Christoffers zu
ddp; Aktionsbündnis, Bürgerrechts-Initiative, Schönbohm in Potsdam)
Mittwoch, 19. März 2003
Täter nach
Raubüberfall in Straßenbahn gefasst |
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Opfer sind oft allein: Der
Überfall auf einen Zehnjährigen in einer Schweriner Straßenbahn hat das erneut
bewiesen. Die Polizei schnappte einen Verdächtigen.
Schwerin (OZ/ddp) Der Überfall auf einen
zehnjährigen Jungen in einer Schweriner Straßenbahn ist weitgehend geklärt. Am
Montag nahm die Polizei einen 19-jährigen Tatverdächtigen fest. Bei seiner
Vernehmung gestand er die Tat, es wurde Haftbefehl erlassen. Dem Jugendlichen
werden Diebstahl, versuchter Raub und versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen.
Der junge Mann
hatte den Zehnjährigen am vergangenen Mittwoch in einer vollbesetzten
Straßenbahn geschlagen, getreten und mit einem Messer verletzt. Offenbar störte
ihn die Musik aus dem Walkman des jungen Irakers. Deshalb griff er ihn an und
wollte ihm das Gerät wegnehmen, vermutet die Staatsanwaltschaft. Nur eine
einzige Frau bewies Zivilcourage und versuchte dem Jungen zu helfen. Ausrichten
konnte sie nichts.
Eine
rechtsextreme Tat schloss die Polizei aus. Das Opfer sei zwar Iraker, dies sei
dem Jungen aber nicht anzusehen. Zudem gehöre der Verdächtige nicht der rechten
Szene an. Der Festgenommene war zuletzt im Oktober 2002 wegen gefährlicher
Körperverletzung zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Aufgrund seiner
Vorstrafen müsse er wegen der jüngsten Tat mit einer Jugendstrafe rechnen,
sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerrit Schwarz. Sollte ihn das Gericht als
Erwachsenen behandeln, sei eine Freiheitsstrafe möglich.
Die Ermittler
waren dem Täter durch Aufnahmen einer Überwachungskamera in der Bahn auf die
Spur gekommen. Als Zeugen sind bislang nur die beiden 17-jährigen Begleiter des
mutmaßlichen Täters bekannt. Weitere Zeugen aus der Straßenbahn meldeten sich
nicht – auch nicht die Frau, die als einzige dem Jungen helfen
wollte.
„Opfer bleiben
oft allein“, beklagte der Landesbeauftragte der Opferhilfsorganisation „Weißer
Ring“, Hinrich Kuessner. Niemand verlange Heldentaten, aber Tatenlosigkeit sei
ebenso zu verurteilen. Kuessner zufolge ist der Umgang mit Opfern von Straftaten
in Deutschland schon vom Gesetz her unzureichend geregelt. Jeder Täter bekäme
einen Rechtsbeistand, Opfer müssten im Zeugenstand fast immer ohne Hilfe
auskommen. Dies zu ändern, sei ein Ziel des Weißen Ringes. Viel wichtiger sei
aber die sofortige Hilfe, die Mitarbeiter der Hilfsorganisation leisteten.
Der bundesweit
aktive Verein hat in M-V 630 Mitglieder. 120 davon haben sich einer speziellen
Qualifikation unterzogen und leisten aktive Opferhilfe. Statistisch erfasst
werden nur die Fälle, in denen der Weiße Ring finanzielle Hilfen gibt. Seit
1992 wurden in 1542 Fällen insgesamt 904 000 Euro an Opfer von Straftaten
ausgezahlt. Das Geld stammt ausschließlich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und
Bußgeldern, die von Gerichten erhoben wurden. 2002 wurden 386 Opferfälle
erfasst, 80 Prozent mehr als 2001. In den ersten beiden Monaten 2003 waren es
64 Fälle. Die Steigerung führt Kuessner auf den wachsenden Bekanntheitsgrad des
Weißen Ringes zurück.
Mittwoch, 19. März 2003
Theater Schwedt zeigt
Schülern "Hallo Nazi!"
Landrat will nicht lockerlassen in Aufklärung
Von unserem Redaktionsmitglied
Sigrid Werner
Prenzlau.
Junge Leute aus den Schulen der Stadt
strömten gestern Vormittag zuhauf in den Plenarsaal der Kreisverwaltung.
Junge Leute mit Punk-Haarschnitten ebenso wie solche mit so genannten
Bomberjacken und jene vielen ganz "normalen", unauffälligen mit
Schlaghosen und Plateauschuhen oder im Hip-Hop-Outfit.
Pflichtveranstaltung im Deutschunterricht: das Schauspiel "Hallo
Nazi!" in einer Inszenierung der Uckermärkischen Bühnen Schwedt.
Provokant. Und vermutlich doch dem Lebensgefühl so manchen Uckermärkers auf den
Zahn gefühlt zwischen Lehrstellen-Suche, Arbeitslosigkeit und Sparpolitik.
In "Hallo Nazi!" verbringen Rudi und Jan den Samstagabend gemeinsam
in einer Gefängniszelle, bevor sie ins nächste Polizeirevier überstellt werden.
Jan ist Pole und arbeitet schwarz in einer deutschen Kfz-Werkstatt. Rudi ist
ein deutscher Neonazi und hat mit seinen Kameraden polnische Mechaniker
verprügelt. Dabei gab es einen Toten. Was ist es, das Leute wie Rudi selbst
dann noch brutal zuschlagen lässt, wenn der andere schon am Boden liegt? Und
stimmt es wirklich, was die Leute über "die Polen" sagen?
Angst vor dem Fremden
Wolfram Scheller als Rudi und Sebastian Songin
als Jan konfrontierten die Prenzlauer Schüler mit Argumenten, die sie
alle so schon irgendwo gehört haben dürften. Und Alexandra Ulrich als Beamtin
lässt durchblicken: Auch Polizisten sind nur Menschen nicht außerhalb der
Gesellschaft, sondern mittendrin. In ihren Klassen werden die Schüler
diskutieren können, woher sie wirklich kommt die Fremdenfeindlichkeit. Ist es
die Angst vor den Fremden, die aus der Angst erwächst, selbst durch das
gesellschaftliche Netz zu fallen, fremd im eigenen Land zu werden, fremder als
der Fremde, wie es das Regie-Team um Olaf Hilliger zu verdeutlichen sucht.
Von "ganz lustig" über "geht so" bis hin zu "das Stück
hat mir gut gefallen, die Schauspieler haben toll gespielt", reichte die
Meinung der zumeist Zehntklässler nach der Aufführung. "Aber eigentlich
war es eher unrealistisch", meinte Hanka aus der Grabowschule. Besagen
doch ihre Erfahrungen, dass bei so unterschiedlichen Auffassungen eher die
Faust regiert, statt dass miteinander gesprochen wird.
Wenn es immer so friedlich ausgehen würde, müsste man "Deutsche" und
"Fremde" viel öfter zusammensperren, damit sie miteinander reden,
einander zuhören, statt aufeinander einzuschlagen, meint Klassenkameradin
Heike. Steffen wünschte sich eine Welt ohne Nazis und Faschisten, "damit
man sich mit solchen Situationen gar nicht erst auseinanderzusetzen
braucht". Und Markus zeigte sich froh, noch nie in einer solchen
brenzligen Situation gewesen zu sein, in der er Zivilcourage beweisen musste
gegen Gewalt und Fremdenhass.
Zivilcourage, wie sie vor der Aufführung der Ausländerbeauftragte der Uckermark
Ural Memet gefordert und dafür viel Beifall von den Schülern erhalten hatte.
Nicht locker lassen zu wollen in der Aufklärung der Uckermärker, ob Jung oder
Alt, das versicherte gestern auch Landrat Klemens Schmitz gegenüber dem
Uckermark Kurier angesichts der Nazi-Schmierereien am Plenarsaal ausgerechnet
am Tag der Aufführung von "Hallo Nazi!". "Es ist bitter und
zeigt uns, dass Ausländerfeindlichkeit in der Uckermark immer noch latent
vorhanden ist." Auswüchse
der Jugend in dieser Richtung seien nur ein Spiegelbild der Erwachsenenwelt.
Denn noch immer gebe es pauschale Vorurteile, dass Ausländer Deutschen Arbeit
wegnehmen, kriminell seien! All diese könne man mit sachlichen Argumenten
widerlegen.
Mittwoch, 19. März 2003
MAL ‘NE FRAGE |
Hat sich der Rechtsstaat beim NPD-Verbot blamiert,
Herr Vogel? |
Das Bundesverfassungsgericht hat das NPD-Verbotsverfahren angesichts
der V-Mann-Affäre eingestellt. Auch Thüringen war von dem Skandal betroffen.
Thüringens Ministerpräsident Bernhard Vogel (CDU) plädiert nun für eine
„Geschlossenheit der Demokraten“. Die meisten Bundesbürger haben sich in einer Forsa-Umfrage für ein NPD-Verbot ausgesprochen, nun haben die V-Mann-Pannen zur Einstellung NPD-Verbotsverfahrens geführt. Ist das eine Blamage für den Rechtsstaat? Bernhard Vogel: Nein, allenfalls eine Blamage der einen oder anderen Antragsbegründung. Der Rechtsstaat hat sich bewährt. Man sieht es daran, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht nach Umfragen richtet.
Bernhard Vogel: Das NPD-Verbotsverfahren ist bestimmt nicht an dem V-Mann Brandt gescheitert. Es gibt eine Verpflichtung zur Beobachtung. Die Summe der V-Leute war entscheidend, auch für mich war das eine überraschend große Zahl. Bundesinnenminister Schily hätte es wissen müssen. Dennoch war es richtig, zu klagen.
Bernhard Vogel: Die NPD bleibt eine extremistische Partei und sie ist nach wie vor eine zu bekämpfende Partei, die nun mit den Mitteln der Auseinandersetzung und der Geschlossenheit der Demokraten rechnen muss. Die Gefahr von dort steht momentan wegen anderer Themen nicht so im Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Doch ich warne davor, in dieser Sache nachlässig zu werden. Die NPD muß jetzt erst recht bekämpft werden.
Bernhard Vogel: V-Leute braucht man selbstverständlich, wie sonst ist man am besten über rechtsradikales Treiben informiert.
Bernhard Vogel: Das ist ein Nebenkriegsschauplatz. Es ist Unsinn, Thüringen vorzuwerfen, beim Erörterungstermin am 8.10.2002 nicht da gewesen zu sein. Der Rechtsbeistand des Bundesrates und nicht die Vertreter der Länder waren zu diesem Termin geladen. Es wurden auch keine Akten oder Unterlagen vorenthalten. INTERVIEW: ANKE SCHMIDT-KRASKA |
Dienstag, 18. März 2003
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SONDERSHAUSEN (sh). Spielend sollen Kinder zu Toleranz gegenüber Fremden erzogen werden. Wichtiger Baustein können dazu die Kindergärten sein, um mit Liedern, Hörspielen, Büchern und Puppen (siehe Bild) Berührungsängste abzubauen. Entsprechendes Material übergab jetzt Christiane Zyber, Leiterin des Projekts für Demokratie und Toleranz im Kyffhäuserkreis, in Sondershausen an modellhafte Kindergärten. Besonders hob sie gegenüber TA die Tagesstätte "Pusteblume" hervor.Dort sind der Einrichtungsleiterin Cordula Koch zufolge derzeit zehn Kinder aus Aussiedlerfamilien integriert. Mit Projekten wie "Wir sind alle Kinder einer Welt" wird versucht, dem Nachwuchs den Kontakt mit anderen Kulturen spielerisch als Chance und Bereicherung begreiflich zu machen. Zudem lernten die zu integrierenden Kinder die deutsche Sprache dadurch sehr schnell, sagte Koch. Ihre Einrichtung mit 96 Plätzen will die gemachten Erfahrungen und jetzigen Materialien auch anderen Kindergärten im Kreis zur Verfügung stellen. Wie Zyber ergänzte, gebe es auch in der Projektstelle des Kreisjugendringes Fachliteratur und Materialien, die ausgeliehen werden könnten. Angeschaffen wurden sie mit Fördermitteln des Programms "Civitas". Damit will die Bundesregierung Projekte gegen Rechtsextremismus und für ziviles Engagement unterstützen. Der hiesigen Arbeit wurden laut Zyber 10 000 Euro bereit gestellt. Die Bewilligung liege für den Zeitraum bis 31. März vor und es gebe Signale, auch weiter in voller Höhe zu fördern, sagte sie. Hintergrund ist die Kritik des Bundesrechnungshofes, wonach viele der Civitas-Projekte nicht modellhaft seien und es an einer regelmäßigen Bewertung fehle. Laut Zyber hingegen wird ein halbjähriger Bericht abgegeben, zudem gibt es wissenschaftliche Begleitung. |
Mittwoch, 19. März 2003
Furcht vor neuem Aufwind für Rechte
in der Sächsischen Schweiz
Dresden. Die Gegend rund um Pirna gilt landesweit
als rechte Hochburg. Nicht zufällig trägt die verbotene braune Truppe
"Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) den Namen der Touristenregion
bereits im Titel. Jetzt befürchten Politiker, dass die Rechtsextremen im
Elbsandsteingebirge neuen Aufwind bekommen. Grund ist das Scheitern des
NPD-Verbotsverfahrens in Karlsruhe. "Absehbar ist", meint
PDS-Kreischef Andrè Hahn, "dass NPD-Anhänger dies als Sieg feiern und nun
um so dreister auftreten".
Für die Sächsische Schweiz könnte das Folgen
haben. Denn während des laufenden Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht
war es still geworden um die rechten Gruppen. Vor allem die NPD habe sich
"auffallend zurückgehalten", meint Hahn, doch damit könnte es nun
vorbei sein. Die NPD werde sich nun "als quasi amtliche bestätigte Partei
gerieren" - und versuchen, daraus Kapital zu schlagen.
Dabei geht es vor allem um die Kommunalwahl.
Bereits jetzt rufen Wortführer wie der Königsteiner NPD-Stadtrat Uwe
Leichsenring zum Kampf um die Gemeinde- und Stadtparlamente auf. Ziel ist der
Aufbau von Kandidaten für den Urnengang im Juni 2004. Das führt beim Pirnaer
CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Leroff zu Sorgenfalten. Zwar sei die Sächsische
Schweiz keine Hochburg für Neonazis, eine "Massierung rechter
Gruppen" aber räumt auch er ein. Schon deshalb werde die CDU im Wahlkampf
"massiv dagegen angehen".
Rund um Pirna dürfte das nötig sein. Mit rund
400 Mitgliedern stellt die NPD hier ihren bundesweit größten Kreisverband. Und
bei den Gemeinderatswahlen 1999 holte die NPD in Königstein satte 11,8 Prozent
sowie zwei Sitze. Dabei gilt der Freistaat generell als NPD-Hochburg. Mit rund
1100 der bundesweit etwa 6500 Parteimitglieder sitzt der größte Landesverband
in Sachsen.
Hinzu kommt die "SSS". Gegen einige ihrer
Mitglieder wird vorm Oberlandesgericht in Dresden wegen Bildung einer
kriminellen Vereinigung, schwerer Körperverletzung, Landfriedensbruch und
Volksverhetzung prozessiert. Bei Durchsuchungen hatte die Polizei neben
Propagandamaterial auch Sprengstoffe sowie Teile von Granaten, Panzerfäusten,
Gewehren und Munition gefunden. Zwischen der "SSS" und der NPD
bestehen enge Verbindungen, etwa wenn die junge Schlägertruppe der Partei als
Saalordner dient. Die Fäden der NPD laufen außerdem in Riesa zusammen, wo der
Parteiverlag "Deutsche Stimme" seinen Sitz hat. Vor wenigen Tagen
erst beschlagnahmte die Polizei bei dem Versandhandel Tausende CDs, Kassetten,
Literatur und elf Computer.
Das NPD-Verbotsverfahren sei "kein
Ruhmesblatt" für die demokratische Politik, meinte Sachsens Regierungschef
Georg Milbradt (CDU) gestern. Das Scheitern zeige, dass sich juristische Fragen
nicht mit "Hau-Ruck-Aktionen" durchsetzen ließen.