Mittwoch, 16. April 2003

RECHTSEXTREME GEWALT

Mehr Antisemitismus

Die Zahl rechtsextremistischer Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern ist 2002 um 12,9 Prozent gestiegen. Dafür sorgten vor allem antisemitische Straftaten, die um 50 Prozent zunahmen. Noch 2001 war die Zahl rechtsextremer Vorfälle in dem Land zurückgegangen.

 

 

Mittwoch, 16. April 2003

"Kurze Prozesse" sind deutlich weniger gefragt

Justiz hat sich von beschleunigten Verfahren mehr erhofft

Potsdam - Die Zahl der so genannten beschleunigten Verfahren ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Gab es 1998 an brandenburgischen Amtsgerichten noch 4394, wurden in den ersten neun Monaten 2002 nur noch 2100 gezählt. Justizsprecherin Petra Marx kommentierte dies als "nicht unbedingt erfreuliche Entwicklung".

Nach ihren Angaben eigneten sich immer weniger Fälle für beschleunigte Verfahren. Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass die Zahl der erfassten Straftaten gesunken sei - von 203 498 im Jahre 1998 auf 189 186 im Jahr 2001. Dennoch seien beschleunigte Verfahren ein "probates Mittel gegen kleine und mittlere Kriminalität und das richtige Instrument, um Straftaten präventiv entgegenzuwirken".

Geeignete Fälle sind Straftaten mit einfachem Sachverhalt und einer möglichen Haftstrafe von weniger als einem Jahr. Hinzukommen muss die Kooperationsbereitschaft des Beschuldigten. Denn auf eine Ladung mit Fristen verzichtet, stattdessen wird zwischen den Beteiligten ein Termin vereinbart. So liegen zwischen Tat und Prozess meist nur wenige Wochen. Niemand kann jedoch zu einem beschleunigten Verfahren gezwungen werden.

Vor allem die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Beschuldigten ist der Grund, weshalb beschleunigte Verfahren ein stumpfes Schwert gegen so genannte Propagandadelikte sind. Heute "Heil Hitler" gegrölt oder ein Hakenkreuz geschmiert, morgen schon vor dem Kadi - das war eine der Hauptintentionen bei der Einführung der beschleunigten Verfahren. Petra Marx: "Das Problem ist, die angeklagten Rechtsextremisten erscheinen einfach nicht vor Gericht."

Hoch waren vor allem die Erwartungen der Gerichte, ihre Prozessstaus abzubauen. Im Potsdamer Amtsgericht beispielsweise waren täglich Richter in Bereitschaft; heute sind die Schnellverfahren auf zwei Vormittage beschränkt. Alkoholsünder stellen inzwischen drei Viertel der Angeklagten in beschleunigten Verfahren: Die Beweislage ist klar, der Beschuldigte geständig und reuig. Und sein Motiv plausibel: Er will seinen Führerschein so schnell wie möglich wiederhaben.

 

 

Mittwoch, 16. April 2003

Mehr politisch motivierte Straftaten

 

Weniger Neonazis, mehr Straftaten  –  Fazit des Extremismusberichts. Die Politik sieht darin einen Erfolg.

Schwerin (OZ) Die Zahl der rechten Skinhaeds, Neonazis und sonstigen Rechtsxtremisten in Mecklenburg-Vorpommern geht zurück. Das ist die Kernaussage, die Innenminister Gottfried Timm (SPD) bei der Vorstellung des Extremismusberichts 2002 hervorhob. Der gewaltbereite harte Kern der Szene habe sich von 900 auf 800 Personen verkleinert, die der organisierten Neonazis von 350 auf 280.

   Die Ursachen dafür seien vielfältig, sagte Timm. „Die rechtsextremistische Subkultur hat augenscheinlich an Attraktivität für junge Menschen verloren.“ Auch die vielen Initiativen für Demokratie und Toleranz auf kommunaler Ebene zeigten eine deutliche Wirkung.

   Anlass zur Entwarnung gebe es aber nicht, sagte Timm. Der ideologisch gefestigte Kern der Szene bleibe gefährlich. Mindestens sechs aktive „Kameradschaften“ seien derzeit in Mecklenburg-Vorpommern aktiv, so in Bad Doberan, Anklam, Usedom und Stralsund. Sie verbreiteten rassistische und NS-verherrlichende Propaganda in großem Umfang, beispielsweise zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß.

   Zugenommen hat die Zahl politisch motivierter Straftaten aus dem rechten Lager. Registriert wurden 655 so genannte Propagandastraftaten von der Hakenkreuzschmiererei bis zur fremdenfeindlichen Parole. Eine Vergleichszahl wurde mit Hinweis auf die 2001 geänderte Erfassungsmethode (Grund: Einführung bundeseinheitlicher Kriterien) nicht genannt. Außerdem nahmen die Beamten 158 rechtsmotivierte Straftaten auf. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber 2001 um 12,9 Prozent. 51 Straftaten wurden als fremdenfeindlich eingestuft (2001: 67 Fälle). 68 Fälle waren antisemitisch motiviert (2001: 44); das entspricht einem Zuwachs um 54,5 Prozent.

   In den 158 Fällen sind auch 20 Gewaltstraftaten von Brandstiftung über Körperverletzung bis zum Mordversuch enthalten, die sich gegen ausländische Bürger, jüdische Einrichtungen oder Asia-Läden richteten.

   Als „herausragende rechtsextremistische Straftaten“ nennt der Bericht die Schändung der KZ-Gedenkstätte Wöbbelin (24./25. Februar 2002), 40 großflächige antisemitische Wand- schmierereien in Rostock (zwischen Oktober 2001 und März 2002) und den Angriff mit einem Molotowcocktail auf das Sonnenblumenhaus in Rostock-Lichtenhagen (20. Juli 2002).

   Justizminister Erwin Sellering (SPD) sagte, die sinkende Zahl von Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche wegen rechtsextremistischer Straftaten zeige, dass der Einfluss der Rechten im Land zurück gehe. Sellering zufolge leiteten die Staatsanwälte 2001 noch 1371 Ermittlungsverfahren zu Propagandadelikten ein, 2002 waren es nur noch 1050.

   Linksextremistische Straftaten spielten Timm zufolge eine eher untergeordnete Rolle. Registriert wurden 59 Straftaten, 22 weniger als 2001. Ein Fall, bei dem Polizeifahrzeuge offenbar in Brand gesetzt werden sollten, wurde als terroristisch eingestuft.

(der vollständige Bericht unter: www.verfassungsschutz-mv.de)

 

 

Mittwoch, 16. April 2003

Extremismusbericht: mehr antisemitische Straftaten

Zahl der Neonazis im Land 2002 dagegen gesunken

Schwerin (EB/ddp/dpa) Die Zahl antisemitischer Straftaten hat in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr deutlich zugenommen. Die 68 Fälle -- eine Steigerung um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahr - seien besorgniserregend, so Innenminister Gottfried Timm (SPD)

Als besonders abscheulich bezeichnete der Minister die abgelegten Schweineköpfe an den Gedenkstätten in Wöbbelin und Raben Steinfeld sowie auf dem jüdischen Friedhof in Boizenburg im vergangenen Jahr. Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. Offenbar fühlen sich Rechtsextreme im Land durch Berichte über die Auseinandersetzungen in Israel zu antisemitischen Aktionen ermutigt, vermuten Experten.

Die Zahl rechtsextremistischer Straftaten insgesamt ist im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern um 12,5 Prozent gestiegen. Die Polizei registrierte 158 politisch motivierte Straftaten aus diesem Spektrum, obwohl die Zahl der gewaltbereiten Rechtsextremisten im selben Zeitraum von 900 auf etwa 800 sank. Das geht aus dem Extremismusbericht für 2002 hervor, den Timm gestern vorlegte.

Die Zahl politisch motivierter Gewaltdelikte aus dem rechten Lager blieb dem Bericht zufolge mit 39 nahezu konstant.

Dennoch kamen Timm und auch Justizminister Erwin Sellering (SPD) zu dem Schluss, dass der Rechtsextremismus im Nordosten immer mehr an Boden verliert. Neben den gewaltbereiten Rechtsextremisten habe es auch bei Neonazis einen Rückgang von 350 auf zirka 280 gegeben. Die rechtsextreme NPD habe etwa zehn Prozent ihrer Mitglieder verloren und zähle jetzt zirka 200 Parteigänger.

Die Zunahme bei rechtsextremistischen Straftaten begründete ein Sprecher des Innenministeriums mit dem Wahlkampfjahr 2002 und Demonstrationen der NPD gegen das Verbotsverfahren. Regionaler Schwerpunkt der Straftaten war Westmecklenburg. Ein Grund könnte laut Bericht sein, dass Rechtsextreme aus den alten Ländern in die Region umzogen (wir berichteten).

Linksextremisten verübten im vergangenen Jahr 59 Straftaten, 22 weniger als 2001. Strukturen für extremistische Aktivitäten von Ausländern wurden dem Bericht zufolge nur bei der ehemaligen Arbeiterpartei Kurdistans und ihren mehr als 200 Anhängern festgestellt. Die Islamische Widerstandsbewegung HAMAS kommt in Mecklenburg-Vorpommern dagegen auf weniger als zehn Mitglieder. Bundesweit gehören 300 Personen der extremistischen Organisation an.

 

 

Mittwoch, 16. April 2003

Stadt verbietet Aufmarsch

 

WEIMAR (rd). Die Stadt Weimar hat gestern den für Ostersonntag geplanten rechtsextremistischen Aufmarsch verboten. Das Verbot beruft sich auf die fehlende Kooperationsbereitschaft des Anmelders. Er soll zudem widersprüchliche Angaben gemacht und die Stadt bis zum letztmöglichen Zeitpunkt über Inhalte im Unklaren gelassen haben. Da der Organisator mehrfach darauf bestand, die Demo am 20. April, Hitlers Geburtstag, zu veranstalten, sieht die Stadt darin einen "provokativen Akt" in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen KZ Buchenwald und ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus.Die Situation ist für Weimar höchst kompliziert, da neben den Gegenaktionen des Bürgerbündnisses und Touristen auch die Thüringer Ostermärsche in Weimar erwartet werden. Gemäß Feiertagsgesetz gelten die Ostertage zudem als "religiöse und damit geschützte Feiertage".Das Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus trifft sich heute 18 Uhr im mon ami.

 

 

 

Mittwoch, 16. April 2003

Für ein menschliches und offenes Weimar

 

WEIMAR (mb). Mit einem bunten "Osterfest gegen rechte Aufmärsche - für ein menschliches und offenes Weimar" im Weimarhallen-Park wollen das Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus und die Thüringer Ostermärsche am Sonntag der geplanten Neonazi-Kundgebung entgegentreten. Das steht fest, seit der Treff der Organisatoren und Helfer gestern im mon ami weitaus mehr Mitstreiter zählte, als die letzten Runden.Nach dem Verbot des rechtsextremen Aufmarsches durch die Stadt haben dessen Anmelder gestern Widerspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Die Stadt war für den Nachmittag zur Stellungnahme aufgefordert. Sie hatte schon mit dem Verbot auf die besondere Lage am Osterfest und auf die Provokation in unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte Buchenwald hingewiesen, die man nur verfassungsfeindlich nennen kann. - Heute wird die Entscheidung erwartet.Ob das Verbot der Stadt Bestand hat oder nicht: Das Bürgerbündnis will Weimar von Neonazis (Slogan: "Der Gott, der Eisen wachsen lässt . . .") nicht den Stempel aufdrücken lassen. Statt dessen soll ab 10 Uhr im Weimarhallen-Park ein Osterfrühstück mit Eiersuchen, Flohmarkt, Musik und Infoständen beginnen. Nach der Ankunft der radelnden Ostermarsch-Stafetten aus Thüringen beginnt 12 Uhr eine Kundgebung mit Musik. Zu den Rednern gehören der OB, DGB-Chef Frank Spieth, Claudia Scheibe für das Bürgerbündnis, der Bürgerrechtler Matthias Büchner, Pfarrer Hardy Rylke und die Schriftstellerin Gisela Kraft. Am Nachmittag spielen verschiedene Bands, warten Spielmobil und Malstraße. Im Stadtzentrum will derweil das Blaue-Hand-Projekt von Studenten für Toleranz werben und ein Soundsystem den Ton in Weimar bestimmen.Die "Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus" (Tel. 777360) ist für Helfer bei Auf- und Abbau dankbar. Die Schülerfirma des Sophiengymnasiums nimmt heute 18 bis 20 Uhr am Herderplatz 14 Kinderkleidung, Spielzeug und Haushaltgeräte für den Flohmarkt entgegen.

 

 

 

Mittwoch, 16. April 2003

Rechte der Rechten geschützt

Die Mühlen der Justiz: Potsdamer Amtsgericht verurteilte Gegendemonstranten nach NPD-Aufmarsch zu Haft auf Bewährung

Harald Mühle

 

Rechtsanwalt Steffen Sauer begann sein Plädoyer mit der Feststellung, daß Videos von jedem aus unterschiedlichem Blickwinkel gesehen werden. Ihm war anzusehen, daß er noch ganz unter dem Eindruck dessen stand, was da etwa 20 Minuten zuvor über den Bildschirm im Saal 310 des Potsdamer Amtsgerichtes geflimmert war. Es waren Bilder einer Auseinandersetzung zwischen Polizeibeamten und Demonstranten, die am 14. September 2002 auf der Grünfläche vor dem Potsdamer Hotel »Mercure« eskalierte. An jenem Tag hatten sich NPD-Mitglieder zu einer genehmigten Demonstration in Potsdams Innenstadt versammelt. Linke Demonstranten hatten gegen den Aufmarsch Front gemacht – ebenfalls legal angemeldet. Auf jener Wiese kam es zum Show down. Etwa sechs bis acht NPD-Anhänger hatten sich offenbar dorthin verirrt, und – nach Zeugenaussagen – 50 bis 100 Gegendemonstranten wollten sich auf sie stürzen. Die Polizei stellte sich zwischen die Konfliktparteien und brachte die Attackierten in einem Polizeifahrzeug – landläufig »Wanne« genannt – unter. Diese Wanne wurde umgehend von den Demonstranten angegriffen. Deshalb erhielten die Beamten laut Klageschrift den Auftrag, die Menschenmenge von der Kreuzung wegzudrängen. Widerstandslos wollten das die Bedrängten nicht mit sich geschehen lassen. Rangeleien zwischen Demonstranten und Polizisten begannen, möglicherweise fielen auch Schimpfwörter. Die Polizeibeamten rissen eine schwangere Frau aus der Menge der Demonstranten heraus, weil sie die Beamten beleidigt haben soll. In dem entstehenden Tumult soll der Angeklagte Thomas K., so die Staatsanwaltschaft, den Polizisten Steffen V. mit Springerstiefeln so gegen das rechte Knie getreten haben, daß dieser trotz Schutzausrüstung einen Riß des rechten Innenmeniskus davongetragen habe. Mehrere Wochen Dienstausfall seien die Folge gewesen. Thomas K. wurde zu Boden gerissen und soll sich auch dort weiter zur Wehr gesetzt haben. Dabei habe er die Beamten als »Wichser« beleidigt. Das alles ergebe nach der Klageschrift den Tatbestand der Beleidigung, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie der gefährlichen, weil mit Springerstiefeln begangenen, Körperverletzung.

Zum Beweis der Anklage hatte der Staatsanwalt drei Zeugen aufgefahren, alles Polizisten. Ein Video, ebenfalls von Polizeibeamten aufgenommen, sollte den Vorwurf erhärten. Die Zeugen stützten die Anklage, das Video nicht. Jedenfalls war weder zu erkennen, daß der Angeklagte getreten hat, noch zeigte einer der Polizisten Reaktionen auf eine Gewalteinwirkung. Verteidiger Sauer versuchte, die Glaubwürdigkeit der Zeugen zu erschüttern. So habe einer der Beamten behauptet, die schwangere Frau sei sanft herausgeführt worden. Nach Ansicht der Videobilder fragte Sauer das Gericht, was dann wohl brutal sei? Offensichtlich habe der Zeuge hier etwas Falsches ausgesagt.

Richter Lappe folgte in seinem Urteil dennoch weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 25-jährigen Kfz-Schlosser zu sieben Monaten Haft, ausgesetzt zu einer zweijährigen Bewährungszeit. Seine Begründung stützte er vorwiegend auf die Zeugenaussagen. Er betonte, daß auch er keine Sympathien für Rechte habe. Aber er habe auch keine Sympathien für Gewalttätige. Auch Rechte haben, so der Richter, ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Was die Gegendemonstranten wohl eher nicht beanspruchen durften, wie man im Video unschwer erkennen konnte. Aber – wie Sauer sagte: Jeder hat seinen eigenen Blickwinkel. Der von Richter Lappe war eben ein anderer. Früher sei der Richter, wie Rechtsanwalt Sauer erfahren haben will, Polizist gewesen...

 

 

 

Mittwoch, 16. April 2003

 

MECKLENBURG-VORPOMMERN
Mehr rechtsextremistische Straftaten registriert

SCHWERIN, 15. April (ap). Die Zahl der rechtsextremistischen Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr gestiegen. Die Polizei registrierte 158 Straftaten, 12,9 Prozent mehr als im Jahr zuvor, sagte Innenminister Gottfried Timm (SPD) am Dienstag in Schwerin. Grund dafür sei vor allem der Anstieg bei antisemitischen Delikten um mehr als 50 Prozent. Der gewaltbereite Kern der rechten Skinheads in Mecklenburg-Vorpommern sank den Angaben zufolge von 900 auf 800 Personen, die Zahl der Neonazis ging von 350 auf 280 zurück. Der Innenminister berichtete weiter, Linksextremisten hätten 59 Straftaten im Land verübt, was einem Rückgang von 27,2 Prozent entspreche.

 

 

 

Mittwoch, 16. April 2003

 

THüRINGEN
Weimar lässt Neonazis nicht marschieren

WEIMAR, 15. April (epd). Die Weimarer Stadtverwaltung hat die für Ostersonntag geplante Demonstration der rechtsextremistischen Vereinigung "Nationaler Widerstand Deutschland" in der Thüringer Kulturstadt verboten.

Die Anmeldung der Veranstaltungen zum Geburtstag Hitlers sei "ein provokativer Akt" und ein "eindeutiges Bekenntnis zum Nationalsozialismus", begründete die Behörde am Montag ihre Entscheidung. Das städtische Verbot gelte auch "für jegliche Form von Ersatzveranstaltungen" zwischen dem 18. und 21. April, teilte das Presseamt der Stadt Weimar mit.

Es müsse davon ausgegangen werden, dass an diesem Tag eine "Verherrlichung der Person Hitlers" in Weimar stattfinden soll, hieß es. In unmittelbarer Nähe zum ehemaligen Konzentrationslager Buchenwald sei dies eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus "und der Menschenwürde ihrer Hinterbliebenen".

Zudem seien nach Feiertagsgesetz des Freistaats Thüringen neben dem Karfreitag und Ostermontag auch die übrigen Ostertage religiöse "und damit geschützte Feiertage".