Samstag, 17. Januar 2004
VON RICHARD ROTHER
Die rot-grüne Bundesregierung soll endlich ein Antidiskriminierungsgesetz verabschieden. Das forderten gestern Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening und die Brandenburger Ausländerbeauftragte Almuth Berger. "Es kann nicht sein, dass der Bund sich dieser Verantwortung entzieht", sagte Piening in Potsdam. Eine Richtlinie der Europäischen Kommission verpflichtet Deutschland, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Ein erster Entwurf des Bundesjustizministeriums von 2001 war am Widerstand der Kirchen und der SPD gescheitert.
Die Arbeit gegen die Ausgrenzung ethnischer Minderheiten in Berlin und Brandenburg müsse dringend auf eine breitere gesetzliche Grundlage gestellt werden, forderte Berger. Die Antidiskriminierungsstellen, die Berlin und Brandenburg eingerichtet hätten, seien bereits eine Vorleistung gewesen. "Der Abbau von Diskriminierung ist ein wesentlicher Bestandteil von Integration", so Berger. Ausgrenzung und fremdenfeindliche Übergriffe seien ein zentrales Problem.
Stichproben in Brandenburg hätten ergeben, wie verbreitet Diskriminierung ist. So sei Zuwanderern in jeder dritten von fünfzehn Diskotheken der Zutritt verweigert worden, berichtete Berger, und zwar "aus deutlich nicht nachvollziehbaren Gründen".
Laut Pienings hinke Deutschland bei der Antidiskriminierung hinterher, weil Besitzstände Alteingesessener bedroht seien, etwa auf dem Arbeitsmarkt. "Wir sind von einer Gleichbehandlung von Minderheiten weit entfernt." Die Umsetzung der EU-Richtlinie gebe es nicht zum Nulltarif. Geregelt werden müsse die Finanzierung der Gleichbehandlungsstellen. Piening und Berger: "Die Bundesregierung muss zumindest einen Teil der Kosten übernehmen."
Samstag, 17. Januar 2004
Bundesinnenminister Otto Schily hat kein Problem mit neuen Gesetzen zur inneren Sicherheit. Aber ein neues Gesetz gegen die Diskriminierung von Ausländern und Migranten, das hält er bislang für überflüssig. Dabei könnte ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es jetzt die Integrationsbeauftragten von Brandenburg und Berlin fordern, Klarheit schaffen. Holland und die USA machen es vor.
KOMMENTAR VON
ADRIENNE WOLTERSDORF
Unter dem Richtliniendruck der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung bereits "Antidiskriminierungsgesetze" zur Gleichstellung von Frauen, Behinderten und Homosexuellen erlassen. Bei Migranten und Ausländern, so ist regelmäßig zu hören, reiche das Grundgesetz mit seiner Formulierung, alle Menschen seien gleich. Bislang haben Ausländer und Migranten in Deutschland aber keinerlei Handhabe, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen und rassistische Motive vermuten. Ein entsprechendes Gesetz würde die Ungleichbehandlung aus dem undefinierten moralischen Bereich in eine einklagbare juristische Dimension holen. Es kann zwar Diskriminierung im Alltag nicht grundsätzlich verhindern, aber Bewerbungsverfahren, Diskothekenrausschmisse und Rassismus bei Polizei und Behörden werden dadurch überprüfbar. Gerade wenn es der rot-grünen Politik um die innere Sicherheit geht, muss Gleichbehandlung einklagbar sein. Denn eine wesentliche Voraussetzung für die Integration von Migranten ist die gefühlte Gerechtigkeit.
Samstag, 17. Januar 2004
AUS BERLIN LUKAS
WALLRAFF
Marieluise Beck ist eine gute Schauspielerin. Als die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung gestern Vormittag ihren neuesten Migrationsbericht vorstellte, begannen wenige hundert Meter entfernt gerade die Verhandlungen über das Schicksal des rot-grünen Zuwanderungsgesetzes. Natürlich wusste die Grünen-Politikerin genau, was dabei besonders für ihre Partei auf dem Spiel steht. Trotzdem oder gerade deshalb gab sie sich cool und behauptete auf ihrer Pressekonferenz, es gebe "überhaupt keinen Anlass zu aufgeregter Diskussion über Zuwanderung nach Deutschland".
Um diese These zu belegen, hatte Beck einen Zahlenberg mitgebracht. Denn: "Wer über Zuwanderung debattiert, sollte dies auf der Grundlage verlässlicher Daten und Fakten tun." Auf 158 Seiten dokumentierten ihre Mitarbeiter deshalb die Entwicklung der Einwanderungsbewegungen in Deutschland. Das Ergebnis: Im Vergleich zu den 90er-Jahren ist die Zahl der Zuwanderer deutlich zurückgegangen. Während damals noch über 1 Million Zuzüge jährlich zu verzeichnen waren, wurden im Jahr 2002 nur noch rund 840.000 Neuankömmlinge registriert. Davon seien lediglich 658.000 Menschen ausländische Staatsangehörige gewesen, teilte Beck mit.
Noch wichtiger ist der Integrationsbeauftragten der Hinweis darauf, dass gleichzeitig über 620.000 Menschen aus Deutschland wegzogen. Wenn man sich dem Thema Migration "sachlich" nähern wolle, wie es sich Beck wünscht, müsse man diese Zahl von den Neuzugängen abziehen. Entscheidend sei der "Wanderungsüberschuss" - und der ist 2002 erneut von "+273.000" auf "+219.000" gesunken.
Nach Abschluss ihrer scheinbar staubtrockenen, aber gezielt platzierten Rechenspiele verkündete Beck ihre politische Botschaft: "Die Fakten belegen zweierlei: Deutschland ist gleichermaßen Einwanderungs- und Auswanderungsland."
Beck bemühte sich so sehr, die von der Union betriebene Empörung über angebliche Massenzuwanderungen ad absurdum zu führen, dass eine Journalistin die zugespitzte, aber nahe liegende Frage stellte, ob Deutschland denn überhaupt ein neues Zuwanderungsgesetz brauche, wenn alles so "unaufregend" sei, wie Beck ja gerade sagte.
Ein klares Ja oder Nein war der Taktikerin Beck nicht zu entlocken. Solange ein Wille zur Einigung erkennbar sei, sollte man weiterverhandeln, empfahl sie ihrem Parteifreund und Namensvetter Volker Beck, dem einzigen Grünen im Vermittlungsausschuss. Sie habe in ihrer politischen Laufbahn gelernt: "Der Fortschritt ist eine Schnecke." Auch bei der Homoehe habe es 10 bis 15 Jahre gedauert, bis die gesellschaftliche Realität sich in Gesetzen wiedergefunden habe. Wenn man es so sieht, ist wirklich alles "weniger dramatisch".
Der
Migrationsbericht im Internet unter www.integrationsbeauftragte.de
Samstag, 17. Januar 2004
Die "AussteigerhilfeRechts" des Landes Niedersachsen hat in den gut zwei Jahren ihres Bestehens 38 Anfragen von Rechtsradikalen erhalten, die der Szene den Rücken kehren wollten. Sechs von ihnen seien mittlerweile erfolgreich wieder in die Gesellschaft integriert worden, sagte ein Sprecher der Aussteigerhilfe. (dpa)
Samstag, 17. Januar 2004
Der angebliche Angriff von Neonazis auf eine dunkelhäutige Schülerin in Dieburg war ein Produkt der Fantasie der 16-Jährigen. Laut Polizei hat sie die Beschreibung der Neonazis erfunden. Vielmehr sei das Mädchen am Mittwoch offenbar von zwei deutschen Mitschülern nach Zigaretten gefragt und angerempelt worden. (ap)
Samstag, 17. Januar 2004
Berlin und Brandenburg haben von der Bundesregierung die schnelle Verabschiedung eines Gesetzes gegen Diskriminierung gefordert. Ein solches Gesetz sei überfällig, betonten die Ausländerbeauftragten beider Länder, Günter Piening und Almuth Berger, gestern nach einem Treffen in Potsdam. "Es kann nicht sein, dass der Bund sich dieser Verantwortung entzieht", sagte Piening. Eine EU-Richtlinie aus dem Juni 2000 verpflichtet Deutschland zur Schaffung eines Antidiskriminierungsgesetzes. Ein Entwurf des Bundesjustizministeriums von 2001 war gescheitert.
Die Arbeit gegen die Ausgrenzung ethnischer Minderheiten in den beiden Bundesländern müsse dringend auf eine breitere gesetzliche Grundlage gestellt werden, forderte Berger. "Der Abbau von Diskriminierung ist ein wesentlicher Bestandteil von Integration", sagte sie. Ausgrenzung und fremdenfeindliche Übergriffe seien ein zentrales Problem bei der Integration von Zuwanderern. Bei Stichproben hätten fünf von 15 Brandenburger Diskotheken Zuwanderern den Zutritt "aus deutlich nicht nachvollziehbaren Gründen" verweigert, schilderte Berger.
Nach Ansicht Pienings hinkt Deutschland bei der Verabschiedung eines Gesetzes wie auch Spanien und Österreich hinterher, "weil auch Besitzstände von Alteingesessenen bedroht sind" - etwa was den Zugang zum Arbeitsmarkt anbelange. "Wir sind von einer Gleichbehandlung der Minderheiten noch weit entfernt", sagte der Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration. dpa
Infos im Netz
Berlins Ausländerbeauftragter hat die Adresse www.berlin.de/auslb
Samstag, 17. Januar 2004
Jan-Hendrik Wulf
Man hat sich
daran gewöhnt, die DDR spätestens seit dem Mauerbau als geschlossene
Gesellschaft zu begreifen. Für die ostdeutsche Bevölkerung stellte sich das
anders dar: Schließlich war die Anwesenheit von Menschen fremder Herkunft nicht
zu übersehen: sowjetische Besatzungstruppen und politische Flüchtlinge,
vietnamesische Vertragsarbeiter und polnische Pendler, Studenten aus
sozialistischen Bruderstaaten der Dritten Welt und nicht zuletzt die als
"Umsiedler" bezeichneten Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen
Ostgebieten.
Diese Fremden waren Thema
der Tagung "Ankunft - Alltag - Ausreise. Zeithistorische Forschung zu
Migration und Interkulturalität in der DDR-Gesellschaft" am Potsdamer
Zentrum für Zeithistorische Forschung. Im Hintergrund stand immer die Frage, inwiefern
die Fremdenfeindlichkeit in den neuen Bundesländern historisch auf die
Bedingungen des sozialistischen Alltags zurückzuführen sind.
Als Sonderfall in der
ostdeutschen Migrationsgeschichte beschrieb Christian Müller vom Hamburger
Institut für Sozialforschung die sowjetischen Streitkräfte, die mit einer
halben Million die größte Gruppe der Fremden in der DDR. Persönliche Kontakte
wurden unterbunden, soweit sie nicht den offiziellen Formen -
"Freundschaftstreffen", "Erfahrungsaustausche",
Patenschaften" - entsprachen. Unter der der Oberfläche einer offiziell
proklamierten deutsch-sowjetischen Freundschaft wirkten so in der Bevölkerung
tradierte Russlandbilder und tabuisierte Gewalterfahrungen mit den Besatzern
fort. Schon im Februar 1981 wurde das sowjetische Ehrenmal am Potsdamer
Bassinplatz mit Hakenkreuzen beschmiert. In Neuruppin kam es 1986 in einen
Kinderkonfektionsgeschäft zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen
deutschen Kundinnen und sowjetischen Offizierfrauen, die bevorzugt bedient werden
wollten.
Hier zeigt sich der von
Jonathan Zatlin hergestellte Zusammenhang von Planwirtschaft und
Fremdenfeindlichkeit: Im DDR-Alltag konnte die Unterscheidung zwischem dem
Fremden und dem Eigenen aus der Konkurrenz um knappe Konsumgüter hervorgehen. So
führte der seit 1972 bestehende kleine Grenzverkehr mit Polen auf deutscher
Seite nicht zu größerer Völkerfreundschaft, sondern stärkte antipolnische
Ressentiments, da die Nachbarn aus dem Osten die neue Reisefreiheit vor allem
für Einkaufstouren nutzten.
Als Aufnahmeland für
politisch Verfolgte orientierte sich die DDR weniger an humanitären Prinzipien
als an den außenpolitischen Interessen der SED. Bevorzugt wurden verfolgte
Funktionäre sozialistischer Bewegungen aus der Dritten Welt aufgenommen. Die ab
1973 einreisenden chilenischen Flüchtlinge wurden - zur Demonstration
internationaler Solidarität - großzügig mit finanziellen Eingliederungshilfen
und Neubauwohnungen bedacht. Andererseits galt ihr Asyl-Aufenthalt in der DDR
als vorübergehend. Weil sie die Pässe ihrer Heimatländer zu Reisen in den
Westen nutzen konnten, wurden die politischen Flüchtlinge von der Bevölkerung
als privilegierte Abgesandte der Staatspartei wahrgenommen. Da sie sich
außerdem selbstbewusst als Kampfgenossen an der Seite der SED verstanden und
ihre politischen Aktivitäten selbstständig organisieren wollten, gerieten sie
zunehmend auch in ihrem Gastland ins Visier der Staatssicherheit. Für viele
politische Flüchtlinge blieb die DDR daher eine Etappe auf dem Weg nach Westen.
Auch die ausländischen
Studenten galten als Gäste auf Zeit - die es zu schützen galt, und zwar nicht
zuletzt vor sich selbst, wie Damian Mac Con Uladh ausführte. Sie "vom
Flanieren, vom Zeitvertrödeln, vom ungesunden langen Tagesschlaf abzubringen"
und an ein "unseren klimatischen Verhältnissen" angemessenes
Tagesregime zu gewöhnen, erfordere viel pädagogischen Takt, hieß es in einer
Instruktion des Leipziger Herder-Institutes von 1957. Fürsorge, Kontrolle und
Isolation verbanden sich auf diese Weise. Weil dies so blieb und die
Widersprüche einer verordneten gesellschaftlichen Wirklichkeit nicht
artikuliert werden konnten, wurden die Fremden dauerhaft in einer vom
DDR-Alltag abgekoppelten Sonderexistenz wahrgenommen.
Samstag, 17. Januar 2004
Polizeiübergriffe |
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Auszüge aus einer
Dokumentation zur alltäglichen Gewalt gegen Migranten |
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Polizeiübergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland 2000–2003.
Dokumentation, Projektleitung: Gerd Pflaumer (Bonn), Recherche: Otto Diederichs
(Berlin) |
Samstag, 17. Januar 2004
»Fremdenfeindliche
Herabsetzung jeden Tag«
Grauzonen in Köpfen und das Antidiskriminierungsgesetz – Workshop mit
Polizisten und Lehrern
Von Rainer Funke
Kein Durchlass am Eingang der Diskothek, Schwierigkeiten beim Eröffnen eines
Kontos, beim Mieten einer Wohnung oder im Umgang mit der Behörde – Bürgern mit
einem fremdländischen Antlitz sehen sich alltäglich Diskriminierungen
ausgesetzt. Gar nicht zu reden von fremdenfeindlichen Übergriffen.
Bei einem Test verweigerten beispielsweise fünf von 15 märkischen Diskotheken
drei Männern nichtdeutscher Abstammung – sie kamen aus Ghana, Indien und
Nordafrika – das Betreten des Hauses, und zwar unter fadenscheinigen
Begründungen. Gleichzeitig kamen andere Gäste mit scheinbar deutschem Aussehen
problemlos hinein, wie die brandenburgische Ausländerbeauftragte, Almuth
Berger, gestern anlässlich eines Workshops mit Polizisten und Lehrern in
Potsdam berichtete. Die herbeigerufenen Ordnungshüter gaben sich hilflos und
sahen sich außerstande, etwas für die Testpersonen zu tun.
Für Berlin bestätigte Günter Piening, Integrations- und Migrationsbeauftragter
des Senats, ähnliche Tendenzen, obgleich es seit 1997 weniger Beschwerden und
Anzeigen wegen Diskriminierungen gebe. Das hänge aber damit zusammen, dass
manche Bevölkerungsgruppen inzwischen über eigene Diskos verfügen, andererseits
viele ausländische Mitbürger es aufgegeben haben, Fehlverhalten der
Einheimischen mitzuteilen oder anzuzeigen – »Es ist sinnlos. Herabsetzungen,
Ungleichbehandlungen gibt es jeden Tag«, heißt es bei der Frage nach den
Gründen.
Wie Berger und Piening erläuterten, geht es auch zuvörderst nicht um Fallzahlen
oder statistische Kurven, das Problem sei die Grauzone. In den Köpfen müsse
etwas bewegt werden. Und deshalb sei ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es die
EU allen Mitgliedsstaaten vorschreibt, auch hierzulande überfällig. Es löse
zwar nicht die Probleme, sei aber Voraussetzung dafür. Im Vorgriff auf das
Gesetz haben Berlin und Brandenburg Antidiskriminierungsstellen eingerichtet,
die sich Fragen der Gleichbehandlung und des toleranten Zusammenlebens von
Minder- und Mehrheiten widmen. Da die personelle und materielle Ausstattung
noch sehr dürftig ist, soll sich der Bund an der Finanzierung beteiligen.
Der schier unendliche, holprige Weg, den das anvisierte Gesetz als Entwurf
hinter sich hat, hänge damit zusammen, dass mit ihm Besitzstände bedroht seien,
so Pirning. Es müsse z.B. vor dem europäischen Hintergrund gleiche Zugänge zum
Arbeitsmarkt sichern. Auf vielen Gebieten würden jetzt noch gegen Minderheiten
Entscheidungen getroffen, die nicht legitimiert werden müssten. Dem
Gleichheitsprinzip widerspreche auch, wenn sich katholische Kitas Kindern
anderer Glaubensrichtungen verweigerten.
Rinus Visser, der das nationale Büro der niederländischen Polizei für
Diskriminierungsfälle leitet, schilderte Erfahrungen seiner Behörde in der
Region Rotterdam. Da dort in manchen Wohngebieten bis zu 40 Prozent
Nichtniederländer lebten, habe man in der Polizei reagiert: Heute sind 11
Prozent der Polizisten ausländischer Herkunft, darunter Türken und Marokkaner.
Jeder Stadtteilpolizist gebe in den Schulen etwa acht Stunden im Jahr und
debattiere mit 10- bis 12-Jährigen insgesamt 14 Themenkomplexe, darunter
Gewalt, Verkehr, Vandalismus, Diskriminierung. Es handele sich um ein Alter, in
dem man als Polizist noch Kinder beeinflussen könne, so Visser.
Zudem haben Gleichheits-Gruppen Kriterien aufgestellt, die – unterzeichnet vom
jeweiligen Bürgermeister – für jedermann beim Besuch einer Diskothek gelten,
dort deutlich sichtbar aushängen müssen und gegebenenfalls auch einklagbar
sind. Ansonsten könne man dem Problem mit dem Strafgesetzbuch eher nicht
beikommen, sagte Visser.
Samstag, 17. Januar 2004
RECHTSEXTREMISMUS
Polizei findet Sprengstoff bei Hausdurchsuchung
Hoyerswerda · 16. Januar · dpa · Die Polizei hat bei einer
bundesweiten Durchsuchungsaktion in der rechtsextremen Szene ein umfangreiches
Waffenarsenal sichergestellt, darunter auch 500 Gramm Plastiksprengstoff. Ein
26 Jahre alter Mann aus dem sächsischen Hoyerswerda wurde vorläufig
festgenommen, wie die Polizei in Bautzen am Freitag berichtete. Die Aktion habe
am Donnerstag vom Morgen bis zum Nachmittag gedauert. Bundesweit seien 72 Beamte
im Einsatz gewesen: in Hoyerswerda, im baden-württembergischen Ludwigsburg und
in Großräschen im Süden Brandenburgs.
Außer dem Plastiksprengstoff mit Zündschnur wurden nach Polizeiangaben 2500
Stück Munition, Munitionsmagazine, Übungsgranaten und vier aus Tschechien
illegal eingeführte Waffen beschlagnahmt.
Auch ein Computer und Datenträger seien sichergestellt worden. Neben mehreren
Wohnungen wurde in Hoyerswerda eine Gaststätte durchsucht, die seit Jahren als
Treffpunkt Rechtsextremer diene. Bei der Durchsuchung in Großräschen wurde laut
Polizei nichts gefunden.
Auslöser der Durchsuchungsaktion war ein seit September in Bautzen anhängiges
Strafverfahren, bei dem es um den Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz
sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz gehe, berichtete die Polizei.