11.03.2005
Neonazis wollen gegen Verbot klagen
Polizei prüft Ermittlungen gegen Mitglieder
Die Polizei rechnet mit Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der zwei am Mittwoch verbotenen Neonazi-Kameradschaften. Der Staatsschutz ist dabei, die beschlagnahmten Computer und Unterlagen auszuwerten. "Es wird geprüft, inwieweit strafrechtlich relevante Sachen dabei sind", sagte der Sprecher der Innenverwaltung, Martin Steltner, gestern.
Andreas Kopietz
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11.03.2005
Musik als Waffe gegen die Demokratie
BGH stuft rechte Band Landser als kriminelle Vereinigung ein
KARLSRUHE, 10. März. Was dem Angeklagten Neonazi Michael Regener, Sänger und Texter der rechtsextremen Kultband "Landser", am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durch den kahlrasierten Kopf ging, war ihm nicht anzumerken. Glaubt man einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom Dezember 2003, handelt es sich bei dem heute 39-jährigen Skinhead um eine intellektuell und sprachlich gewandte "Führungsfigur", die ihre Talente einsetzte, um mit Musik Rechtsradikale zu Rassenhass und Gewalt aufzustacheln.
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11.03.2005
8. Mai: SPD attackiert Brandenburger Union CDU-Politiker nennt Kriegsniederlage „tragisches Scheitern“ – Parteichef Schönbohm hält sich heraus
Kleinmachnow – Nach den Aussagen des Kleinmachnower CDU-Politikers Fred Weigert zum 8. Mai hat der SPD-Ortsverband dessen Rücktritt gefordert. Die Landes-SPD bezeichnete den 55-jährigen Architekten als „Anhänger der Neuen Rechten“. SPD-Landesgeschäftsführer Klaus Ness sagte, es sei auffällig, dass Brandenburger CDU-Mitglieder immer wieder mit Äußerungen auffielen, „die der Neuen Rechten zuzuordnen sind“.
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11.03.2005
Neonazi-Band ist krimineller Verein
KARLSRUHE dpa Zum ersten Mal hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine rechtsextremistische Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft. Die Karlsruher Richter bestätigten gestern eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gegen Michael Regener von der inzwischen zerschlagenen Neonazi-Band "Landser".
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11.03.2005
BGH: Auch eine Rockband kann kriminell sein

Sie nannten sich "Terroristen mit E-Gitarre" und produzierten den "Soundtrack zur arischen Revolution". Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Musikgruppe "Landser" in einem Grundsatzurteil als kriminelle Vereinigung eingestuft

KARLSRUHE taz Auch eine Rockband kann als "kriminelle Vereinigung" klassifiziert werden. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Er bestätigte damit das Urteil gegen den Texter der Nazi-Band "Landser", Michael Regener. Er war vom Kammergericht Berlin im Dezember 2003 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Band gehe es vor allem um die Begehung von Straftaten wie "Volksverhetzung" und "Billigung von Straftaten".
CHRISTIAN RATH
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11.03.2005
Frühjahrskur gegen rechts
Kameradschaftsverbot, Terroristenurteil, Landserprozess: Justiz und Politik griffen in den letzten Tagen hart durch gegen rechts. Doch dieser Aktionismus beseitigt das eigentliche Problem nicht
Was für ein ungewohntes Treiben diese Woche: Gerade hatte man sich an das Grundrauschen der Politiker-Floskeln im Kampf gegen rechts gewöhnt, da tut sich plötzlich etwas. Und wie. Tag für Tag, Schlag auf Schlag, man kommt schon kaum noch mit. Erst sprechen Potsdamer Richter eine Gruppe rechtsextremer Nachwuchsbrandstifter als Terroristen schuldig, dann einigen sich die Bundestagsparteien auf ein schärferes Versammlungsrecht, die Nachricht ist kaum verhallt, da verbietet der Berliner Innensenator im Morgengrauen zwei Neonazi-Kameradschaften; und während die Kameraden in der Hauptstadt noch den Schreck verarbeiten, verurteilen die Bundesrichter in Karlsruhe schon die nächste rechtsextreme Kultfigur - Michael Regener, den Sänger der rechtsextremen Musikgruppe "Landser".
ASTRID GEISLER
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11.03.2005
Neonazi-Band "Landser" kriminelle Vereinigung
Bundesgerichtshof bestätigt Berliner Urteil
Einen Tag nach dem Verbot zweier Neonazi-Kameradschaften in Berlin hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern die rechtsextremistische Musikgruppe "Landser" als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das oberste Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 22. Dezember 2003.
Dirk Banse
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11.03.2005
»Ignorieren von Neonazis ist die falsche Strategie«
In Dessau wollen Rechte an die Bombardierung der Stadt vor 60 Jahren erinnern. Breites Bündnis dagegen. Ein Gespräch mit Hans Hunger
Hans Hunger engagiert sich im Dessauer Bündnis gegen Rechtsextremismus
Interview: Andreas Siegmund-Schultze
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11.03.2005
Der Sound des Hasses
Terroristen mit E-Gitarre“ oder Der Fall „Landser“: Warum eine Rockband ein kriminelle Vereinigung sein kann.
Musik ist nicht kriminell“, unter diesem Motto wurde Anfang letzten Jahres zu einer Demonstration in Berlin aufgerufen.
DIRK PEITZ
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11.03.2005
Die symbolische Gewalt
KEIN BETRIEBSUNFALLWer vom Rassismus nicht spricht, sollte vom Rechtsextremismus schweigen
Alle Jahre wieder die gleiche Aufregung über den Rechtsradikalismus. Möglicher Anlass I: Es gibt irgendwo in der Republik gewaltsame Anschläge auf Migranten oder Juden. Möglicher Anlass II: Es gibt einen Wahlerfolg einer rechten Partei bei einer Landtagswahl. Kürzlich ist in Sachsen bekanntlich Anlass II aufgetreten.
Mark Terkessidis
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11.03.2005
Prominenz auf Abwegen
ROLF HOCHHUTH IN DER "JUNGEN FREIHEIT"Kollektivschuldthesen und Opfermythen
Eigentlich ist Rolf Hochhuth ein Fall von Selbsterledigung. Wer den rechtsradikalen britischen Historiker David Irving als "fabelhaften Pionier der Zeitgeschichte" bezeichnet, riskiert seine politische Zurechnungsfähigkeit.
Rudolf Walther
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11.03.2005
Rockband Landser ist kriminelle Vereinigung
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten gegen den Sänger und Texter der rechtsextremen Rockband Landser, Michael Regener, bestätigt. Die Richter stuften die Gruppe als kriminelle Vereinigung ein.
Karlsruhe - Die Revision des angeklagten Regener verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) im Wesentlichen. Es ist das erste Mal, dass eine Musikgruppe als kriminelle Vereinigung rechtskräftig abgeurteilt wird.
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11.03.2005
Deutschland - Volk von Abzockern
Bislang sah man die Popularität des NS-Regimes vor allem in der breiten Zustimmung zur antisemitischen Politik begründet. Der Historiker Götz Aly präsentiert eine neue Sichtweise - und findet den Beifall der Fachwelt.
Mit seinem gerade erschienenen Buch "Hitlers Volksstaat" hat der Historiker und Journalist Götz Aly nach Meinung von Fachkollegen eine neue Deutung der deutschen Massengefolgschaft in der NS-Zeit vorgelegt.
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